Betreuungsvertrag "Kindertagespflege im Saarland"
Eine Kindertagespflegeperson suchen Sie sich selbst aus, nehmen zu ihr Kontakt auf und lernen sich gegenseitig kennen. Gerne können Sie sich zur Beratung auch an uns in der Servicestelle Kindertagespflege wenden. Wir erfragen Ihre Bedarfe und vermitteln Ihnen passende Kontaktdaten von Kindertagespflegestellen.
Nehmen Sie sich vor Abschluss eines Betreuungsvertrages ausreichend Zeit, um sich gegenseitig kennen zu lernen. Kommt es zu einem Betreuungsverhältnis, so schließen Sie einen Privatvertrag mit der Kindertagespflegeperson ab. Hierzu gibt es im Regionalverband Saarbrücken einheitliche Vorlagen. Den unterschriebenen Vertrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung im Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, ein, welches den Anspruch auf öffentliche Förderung prüft. Sie erhalten daraufhin einen schriftlichen Bescheid. Erfahren Sie hier mehr:
Im persönlichem Gespräch wichtige Fragen klären
Nehmen Sie sich bei der Auswahl einer Kindertagespflegeperson ausreichend Zeit zum Kennenlernen und zum Besichtigen der Räume. In einem persönlichen Gespräch klären Sie die wichtigsten Fragen wie pädagogische Werte und Ziele, das pädagogische Angebot, das Essensangebot, die Gestaltung von Schlaf-, Essens- und Pflegesituationen, die Bring- und Abholzeiten des Kindes, die Gestaltung der Eingewöhnung, die Gestaltung der Erziehungspartnerschaft, Vertraglicher Rahmen wie Kündigungsfrist, Urlaubszeiten, Umgang mit Krankheit etc.
Je konkreter die Absprachen, desto vertrauensvoller die Erziehungspartnerschaft
Es ist wichtig, mit der Betreuungsperson genaue Absprachen über Ihre Vorstellungen zur Betreuung Ihres Kindes zu treffen und diese mit dem Angebot der Betreuungsperson abzustimmen. Geben Sie alle wichtigen Informationen an die Betreuungsperson weiter und klären Sie Ihre Fragen. Je konkreter diese Absprachen sind, desto vertrauensvoller kann die Erziehungspartnerschaft gestaltet werden. So vermitteln Sie gemeinsam dem Kind Sicherheit und Geborgenheit im Übergang in seine neue Lebensphase.
Bitte füllen Sie alle Formulare aus und reichen Sie diese rechtzeitig vor Betreuungsbeginn an das Jugendamt weiter.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn sämtliche erforderlichen Anlagen dem Vertrag beigelegt sind!
- Betreuungsvertrag Kindertagespflege153 KBVorlage des Regionalverbandes; Stand: 11/2021
- Betreuungsvertrag Großtagespflegestellen mit Anstellungsverhältnis230 KBVorlage des Regionalverbandes; Stand: 11/2021
- Betreuungsvertrag Anlage 151 KBAntrag auf Förderung der Kindertagespflege
- Betreuungsvertrag Anlage 243 KBBescheinigung des Arbeitgebers für die Mutter
- Betreuungsvertrag Anlage 2.114 KBBescheinigung des Arbeitgebers für den Vater
- Betreuungsvertrag_Anlage_3288 KBBegründung des Antrags; Stand: Januar 2024
- Betreuungsvertrag_Anlage_3__a290 KBBegründung des Antrags; Stand: Januar 2024
- Betreuungsvertrag_Anlage_3__a_Konkretisierung291 KBBegründung des Antrags; Stand: Januar 2024
- Änderung der Betreuungszeit60 KBVorlage des Regionalverbandes; Stand: November 2020
- Informationen zum Erstantrag138 KBWas muss beachtet werden? Stand: April 2025
- Selbsterklaerung_Bestaetigung_der_Kindertagespflegestelle.pdf310 KB
Wenn eine Betreuungsperson die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung übernimmt, muss ein Vertretungsvertrag ausgefüllt und an das Jugendamt weitergeleitet werden.
Für welchen Zeitraum die Betreuung Ihres Kindes vom Jugendamt bewilligt wurde, können Sie im Bewilligungsbescheid sehen. Wenn es im Anschluss an diese Zeit weiterhin in der Kindertagespflegestelle betreut werden soll, muss ein Weitergewährungsantrag gestellt werden. Bitte füllen Sie den Weitergewährungsantrag vollständig aus und reichen Sie ihn vier bis sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Bewilligung beim Jugendamt ein.
Fachliche Begleitung der Kindertagespflegepersonen
Wir als Fachberatung der Servicestelle Kindertagespflege begleiten und beraten Kindertagespflegepersonen bereits vor einer Qualifizierung und führen während ihrer Tätigkeit regelmäßig Hausbesuche durch. Die Servicestelle bietet Kindertagespflegepersonen Fortbildungen, Fachveranstaltungen und Netzwerktreffen in unterschiedlichen Formen an und arbeitet eng mit dem Sachgebiet Kindertagespflege sowie der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamts Reginalverband Saarbrücken zusammen. Wir beraten Kindertagespflegepersonen, geben ihnen fachliche Rückmeldung und Impulse für die Arbeit mit den Kindern.
Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt
Eine Kindertagespflegeperson erhält nach Prüfung ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie ihrer geeigneten Räumlichkeiten eine Pflegeerlaubnis durch den örtlich zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger. Diese ist auf fünf Jahre begrenzt und wird danach in einem umfassenden Prozess neu erteilt. Für den Erhalt der Pflegeerlaubnis muss die Kindertagespflegeperson neben geeigneten und überprüften Räumlichkeiten und dem Abschluss einer Qualifizierung ebenfalls regelmäßige Fortbildungen sowie Schulungen in den Bereichen Erste Hilfe bei Kindernotfällen, Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene nachweisen.
Beratung von Eltern und Vermittlung von Betreuungsplätzen
Das Angebot der Servicestelle Kindertagespflege umschließt auch die umfassende Beratung von Ihnen als Eltern zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Fragen. Ziel ist, eine passgenaue Vermittlung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu ermöglichen und die Betreuungsverhältnisse bestmöglich zu unterstützen. Bei ganz spezifischen Fragen Ihrerseits müssen wir ggf. an andere Fachrichtungen zur weiteren Beratung verweisen.