Kosten und Betreuungsleistungen in der Kindertagespflege
Das Jugendamt fördert Kindertagespflege mit öffentlichen Mitteln. Das bedeutet, dass Kindertagespflegepersonen eine laufende Geldleistung für ihre Arbeit erhalten, die das Jugendamt zahlt. Sie als Eltern werden an diesen Kosten beteiligt. Erfahren Sie hier mehr zu Betreuungsleistungen und Kosten in der Kindertagespflege:
Kinder zwischen 0 und 1 Jahr, wenn:
- die Kindertagespflege für die Entwicklung des Kindes geboten ist
- die Eltern berufstätig, in Ausbildung, im Studium oder arbeitssuchend sind
- die Eltern sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten
Es ist bei Vertragsabschluss von den Sorgeberechtigten ein Nachweis über Arbeitszeiten o.a. Bildungsmaßnahmen beim Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, vorzulegen.
Kinder zwischen 1 und 3 Jahren:
Für alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren ist Kindertagespflege eine Betreuungsalternative, die den Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz erfüllt. Kindertagespflege kann unabhängig von Berufstätigkeit für das Kind in Anspruch genommen werden.
Kinder zwischen 3 und 14 Jahren, wenn:
- das Kind keinen Betreuungsplatz in einer Kita bzw. der schulischen Nachbetreuung erhalten hat
- das Kind in Randzeiten nach der Kita bzw. nach der Schule Betreuung benötigt
Es ist beim Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, ein Nachweis des Arbeitsgebers über die Arbeitszeiten vorzulegen bzw. Bescheinigungen zur Platzablehnung von Kitas oder schulischer Nachbetreuung.
Sie als Personensorgeberechtige werden an den Kosten für Kindertagespflege beteiligt.
Monatlicher Kostenbeitrag:
Der monatliche Kostenbeitrag bei 40 Stunden Betreuung pro Woche beträgt im Regionalverband Saarbrücken:
aktuell 93,00€
ab dem 01.08.2026: 47,00€
ab dem 01.01.2027: 0,00€
Wird das Kind weniger als 40 Stunden in der Woche betreut, sinkt der Beitragssatz entsprechend. Den Beitrag zahlen Sie an das Jugendamt. Bei geringem Einkommen der Familie kann der Kostenbeitrag vom Regionalverband Saarbrücken übernommen werden.
Geschwisterermäßigung:
Für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind in der Familie sinkt der Beitragssatz um jeweils 25%.
Kostenbeitrag für warmes Mittagessen:
Wird das Kind zwischen 11:00 und 13:30 Uhr betreut, zahlen Sie als Eltern einen Kostenbeitrag für das Mittagessen von 29,90€ pro Monat an das Jugendamt. Bei geringem Einkommen der Familie kann der Kostenbeitrag vom Regionalverband Saarbrücken übernommen werden.
Die Kindertagespflegeperson erhält vom Jugendamt ein Pflegegeld. Hierin ist die Zahlung der Betreuungsstunden sowie der anfallenden Sachkosten (Spielmaterial, Essen, Pflegemittel usw.) enthalten.
Einzige Ausnahme: Windeln. Diese stellen Sie als Eltern selbst zur Verfügung.
Die Gewährung des Pflegegeldes für die Kindertagespflegeperson erfolgt, sobald ein Betreuungsvertrag zwischen Ihnen als Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen, vom Jugendamt geprüft und genehmigt wurde. Ihr Kostenbeitrag als Eltern wird ab dem ersten Betreuungstag (inklusive Eingewöhnungszeit) erhoben.
Mit dem tatsächlich letzten Betreuungstag endet der Anspruch auf die öffentliche Förderung.
Kindertagespflegepersonen im Regionalverband Saarbrücken haben Anspruch auf insgesamt 22 bezahlte Tage pro Jahr, in denen keine Betreuung stattfindet.
Informationsflyer für Eltern
Bei Fragen zu Kostenbeiträgen und Finanzierung wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Regionalverband Saarbrücken, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe. Die Kontaktdaten finden Sie im hinterlegten Informationsblatt auf Seite 2:
Kontakt Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bei allgemeinen Fragen zur Kindertagespflege und zur Vermittlung von Kindertagespflegepersonen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle Kindertagespflege.