Der nächste Schritt...
Sie haben die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung erfolgreich absolviert? Wir gratulieren Ihnen und freuen uns, wenn Sie nun in der Kindertagespflege tätig werden wollen. Um zu starten, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt. Wir beraten und begleiten Sie auf dem Weg zur Beantragung der Pflegeerlaubnis beim Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken.
Personen, die persönlich und formal geeignet sind und die über entsprechende kindgerechte, geeignete Räumlichkeiten verfügen, können eine Pflegeerlaubnis erhalten. Die Pflegeerlaubnis ist sowohl für eine selbstständige Tätigkeit als auch für eine Tätigkeit in Anstellung erforderlich. Den Antrag auf Pflegeerlaubnis stellen Sie beim zuständigen Jugendamt.
Wir sind als Servicestelle beauftragt, Sie im Prozess der Antragstellung zu begleiten. Wir begutachten Ihre Kompetenzen, Ihre Räumlichkeiten und tragen mit Ihnen gemeinsam alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammen. Den kompletten Antrag mit Begutachtung und formalen Dokumenten reichen wir an das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken weiter. Der dort zuständige Fachdienst prüft Ihren Antrag und ist zuständig, Ihnen die Pflegeerlaubnis auszustellen.
Im ersten Schritt zur Antragstellung nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Unsere Zuständigkeit ist nach Postleitzahlbereichen gegliedert. Je nachdem, in welchem Bereich sich Ihr künftiger Betreuungsort befinden wird, melden Sie sich bitte bei der entsprechenden Fachberaterin. Diese wird Sie auf dem Weg zur Pflegerlaubnis beraten und begleiten.
Die Zuständigkeit der Fachberaterinnen ist nach Postleitzahlbereichen gegliedert:
| Zuständigkeitsbereich | Postleitzahlen | Ansprechpartnerin |
|---|---|---|
| Bereich 1 | 66111, 66121, 66123 | Melanie Schnabel |
| Bereich 1 | 66125, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133, 66271, 66280, 66287, 66299 | Ines Faltin |
| Bereich 2 | 66115, 66117, 66119, 66333, 66346, 66352 | Claudia Zambrano |
| Bereich 2 | 66113, 66126, 66127, 66128, 66265, 66292 | Luisa Hauth |
Unsere Aufgabe ist es, Sie im Antragsprozess zu beraten und zu begleiten. Wir unterstützen Sie im Aufbau Ihrer eigenen Kindertagespflegestelle bzw. bereiten Sie auf Ihre Tätigkeit in Anstellung vor. Dabei begutachten wir mit Ihnen auch persönliche Eignungskriterien wie z.B.:
- Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Feinfühligkeit u.a.
- Ihr Wissen um die besonderen Anforderungen in der Kindertagespflege und dem Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren
- Ihre Kooperationsbereitschaft mit allen Personen und Institutionen, die im Zusammenhang mit der Kindertagespflegestelle stehen, wie Eltern, Servicestelle Kindertagespflege, Jugendamt und andere Kindertagespflegepersonen
- Ihre vertieften Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (QHB/ DJI)
- kindgerechte Räume: ausreichend Platz und Material für Spiel und Rückzugsmöglichkeiten, Sicherheit und Hygiene
In einem Hausbesuch in Ihren künftigen Betreuungsräumen wird eine Fachberaterin Ihre Räumlichkeiten, den Platz, die Ausstattung und die Sicherheit begutachten. Wo können die Kinder bei Ihnen spielen, lernen, sich bewegen, essen und schlafen? Die Fachberaterin gibt Ihnen gerne Tipps, wie Sie Ihre Räume entsprechend einrichten. Auch wenn Sie planen, als Angestellte tätig zu werden, gehört ein gemeinsamer Hausbesuch in den künftigen Betreuungsräumen des Trägers zum Antragsprozess dazu.
Zu den formalen Eignungskriterien gehören u.a.
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest, Masernschutz
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Basisschulung Kinderschutz
- Eine eigene pädagogische Konzeption
- Infektionsschutzbelehrung und Lebensmittelhygienebelehrung
- Nachweis „Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson“ mit 160 UE nach DJI/ QHB
Wenn Sie Kinder in Ihrem Haushalt betreuen, müssen alle Haushaltsmitglieder über 18 Jahre ebenfalls ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest vorlegen.
Die Pflegeerlaubnis gilt in der Regel fünf Jahre und kann je nach Voraussetzungen mit Nebenbestimmungen ergänzt werden. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wird immer von dem zuständigen Jugendamt erteilt. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich die Kindertagespflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die Tagespflegeperson andere Räume für ihre Tätigkeit anmietet, ist der Betreuungsort entscheidend für die tätigkeitsbegleitende Überprüfung.
Während der Tätigkeit berät und begleitet Sie Ihre Fachberaterin der Servicestelle. Es findet ein jährlicher Hausbesuch während Ihrer Betreuungszeit mit anschließendem Reflexionsgespräch statt. Hierbei erhalten Sie Anregungen und Impulse für Ihre Arbeit mit den Kindern. Auch über das Jahr hinweg steht Ihnen Ihre Fachberaterin für Ihre Fragen zu Verfügung und berät Sie gerne zu pädagogischen Themen und allen Fragen rund um Ihre Kindertagespflegestelle.
Aus einem jährlich wechselnden Fortbildungsprogramm wählen Sie sich jedes Jahr Veranstaltungen aus (mindestens 15 Stunden im Jahr), um sich fachlich weiterzubilden. Zudem bieten wir Ihnen Vernetzungstreffen und Workshops an, um andere Kindertagespflegepersonen sowie Institutionen und Akteure vor Ort kennen zu lernen.