Die Pflege und Förderung von Säuglingen, Kleinkindern und auch älteren Kindern ist eine schöne und ebenso verantwortungsvolle Aufgabe. Neben persönlichen Eigenschaften, wie Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Achtung, Interesse sowie Einfühlungsvermögen gegenüber dem Kind und seiner Familie, werden fachliche Kompetenzen benötigt. Dazu gehören auch die Fähigkeiten, Situationen und das eigene Handeln zu hinterfragen, sowie lösungsorientierte Gespräche führen zu können. Ein Grundwissen zur Entwicklung und Förderung von Kindern ist für die Tätigkeit in der Kindertagespflege unabdingbar. Die Räume, in denen Kinder betreut werden, sollten ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten, geeignetes Spielmaterial und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Sicherheit und Hygiene sind weitere Kriterien, die für die Betreuung von kleinen Kindern relevant sind. Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege ist allerdings, dass Sie Freude daran haben, Kinder zu begleiten, zu fördern, liebevoll zu betreuen und Eltern zu unterstützen.

Das Kind geht seinen ersten Schritt in eine neue Umgebung außerhalb seines Elternhauses und ist dabei auf eine vertrauens- und liebevolle Begleitung durch Eltern und auch durch Betreuungspersonen angewiesen.

Die Kindertagespflege stellt ableitend aus dem Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr ein gleichwertiges Angebot zur Kindertagesstätte dar. Wie Kindertagesstätten werden auch die Tagespflegestellen öffentlich vom Jugendamt gefördert. Die Gewährung der Förderung erfolgt, sobald ein Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson geschlossen und vom Jugendamt überprüft wurde.

Kranke Kinder in der Kindertagespflege

Die Servicestelle Kindertagespflege und das Jugendamt des Regionalverbandes haben Informationen zum Umgang mit kranken Kindern in der Kindertagespflege zusammengestellt. Hier finden Sie verschiedene Dateien zum Download.