Arbeit in der Kindertagespflege

Rahmenbedingungen

Kindertagespflegepersonen sind qualifizierte Betreuungspersonen, deren persönliche und fachliche Eignung sowie deren Betreuungsräume überprüft sind. Sie verfügen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes. Tageseltern betreuen eine Kindergruppe von maximal fünf Kindern gleichzeitig. 

  • Die Betreuung findet in familiennaher Form im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson statt
  • Die Kindertagespflege befindet sich in separat angemieteten geeigneten Räumen
  • Großtagespflege: Kindertagespflegepersonen arbeiten zu zweit bzw. zu dritt zusammen und können in speziell dafür vorgesehenen Räumen bis zu 10 Kinder gleichzeitig betreuen. Eine Großtagespflegestelle kann von selbstständig tätigen Personen betrieben werden oder sich in Trägerschaft befinden. Die Kindertagespflegepersonen sind dann beim Träger angestellt.
  • Die Kindertagespflege findet im Haushalt der Eltern statt (Betreuer, Kinderfrau)

In der Kindertagespflege sind Eltern und Kindertagespflegepersonen gleichberechtigte Partner, die gemeinsam das Wohl des Kindes im Blick haben und es in seiner Entwicklung begleiten. Die Kindertagespflegeperson schließt einen Betreuungsvertrag direkt mit den Eltern ab. Sie ist über die gesamte Betreuungszeit hinweg die konstante Bezugsperson für das ihr anvertraute Kind. Ihre Aufgabe ist es, die Entwicklung des Kindes zu fördern. Dabei ist sie in engem Dialog mit den Eltern und tauscht sich regelmäßig mit ihnen aus.  Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater orientiert die Förderung an Alter und Entwicklungsstand des Kindes, an seinen individuellen Bedürfnissen und seiner Lebenssituation. 

Grundlage für das gelingende Betreuungsverhältnis ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen der Kindertagespflegeperson und den Personensorgeberechtigten. Wenn das Kind spürt, dass die Erwachsenen sich freundlich, vertrauensvoll und auf Augenhöhe begegnen, so fühlt es sich sicher und gut aufgehoben. Die Erwachsenen verbinden die beiden Lebenswelten des Kindes in der Familie sowie in der Kindertagespflege, so dass das Kind einfühlsam begleitet wird.

Tageseltern arbeiten häufig eigenverantwortlich, aber nicht alleine. Sie erhalten eine regelmäßige fachliche Beratung durch die Servicestelle Kindertagespflege und treffen andere Kindertagespflegepersonen in Fortbildungen, Fachveranstaltungen oder Vernetzungstreffen. Sie gehören zudem mit anderen Institutionen an ihrem Betreuungsort zum regionalen Netzwerk.

 

Die Einschätzung von persönlicher Eignung und kindgerechten Räumlichkeiten führt die Servicestelle Kindertagespflege im Rahmen ihrer Fachberatung im Auftrag des Jugendamtes des Regionalverbandes Saarbrücken durch. Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater haben, kommen Sie auf uns zu. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und informieren Sie zu Qualifizierung, Beantragung der Pflegeerlaubnis und Tätigkeit. Auch wenn Sie als Kinderfrau oder Betreuer im Haushalt von Eltern tätig werden möchten, halten wir Informationen zu den Voraussetzungen für Sie bereit.